ALLGEMEINE MIETBESTIMMUNGEN

Nachstehende Bestimmungen gelten für Buchungsbestätigungen (Mietvertrag), die zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen werden.

BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Eine Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, ist aber erst mit schriftlicher Bestätigung (auch Fax oder E-Mail) durch den Vermieter bindend. Die Ferienwohnung darf nicht ohne ausdrückliche Bestätigung durch den Vermieter von mehr Personen bewohnt werden, (inkl. Kinder) als in der Buchungsbestätigung angegeben sind.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. In der Ferienwohnung ist das Rauchen verboten.

Mindestaufenthalt: 3 Übernachtungen.


MIETPREISE UND ZAHLUNGSWEISE
Die genannten Mietpreise verstehen sich inkl. der Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher).
Der Mietpreis ist in bar bei An/Abreise zu entrichten.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Bei kurzfristigem Rücktritt vom Mietvertrag (bis 14 Tage vor Anreisetag) werden Ihnen 80% des Mietpreises berechnet. Gelingt es uns, oder Ihnen einen anderen Mieter zu finden, brauchen Sie keine Rücktrittsgebühr zu bezahlen.
Wird die Region, Ortschaft oder die Ferienwohnung behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist nicht mehr zugänglich, wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht und der Gast von der Zahlungspflicht entbunden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

UNMÖGLICHKEIT UND HAFTUNG
Für selbstverschuldete Ursachen haftet der Vermieter nicht. Eltern haben Ihrer Aufsichtspflicht der Kinder nachzukommen. Für Sachbeschädigungen, die auf den Mieter zurückzuführen sind, haftet dieser auch allein und in vollem Umfang. Für Beeinträchtigungen, die auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse und deren Folgen, Stromausfall oder Wassermangel zurückzuführen sind, sofern diese auf Schäden zurückgehen, die in angemessener Zeit repariert werden oder von der öffentlichen Versorgung abhängen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

ANREISE UND ABREISE
Die Anreise kann ab 15.00 Uhr erfolgen. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr freigegeben werden und zwar in dem Zustand wie Sie sie angetroffen haben. Die Reinigung von Geschirr, Herd, Backofen, Kühlschrank, Mülleimer ist vom Mieter vorzunehmen. Ferner hat der Mieter die Wohnung am Abreisetag zur Kontrolle ordentlich zu übergeben.

GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien Landau in der Pfalz als vereinbart.
gez. Schmidt (Vermieter)
Offenbach, 26. Juni 2023

 

Buchungsanfrage ab 3 Übernachtungen bitte per Mail senden                   oder anrufen unter Tel: 06348 6403